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   OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22   

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https://dejure.org/2023,7889
OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22 (https://dejure.org/2023,7889)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.04.2023 - 1 A 518/22 (https://dejure.org/2023,7889)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. April 2023 - 1 A 518/22 (https://dejure.org/2023,7889)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4
    Vorbescheid; Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Schafzucht; Rechtsanwalt; Schafhaltung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Das Verwaltungsgericht hat dabei aber auch in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung die konkreten Örtlichkeiten in die Beweiswürdigung einbezogen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 1988 a. a. O. und v. 10. März 1994 - 4 B 50.94 -, juris Rn. 3).

    Des Weiteren ist auch weder ersichtlich noch dargelegt, dass sich der Innenbereich aufgrund der Zufahrten zur S. Straße... und einem vorhandenen Komposthaufen, bei denen es sich um keine maßstabsbildenden baulichen Anlagen i. S. v. § 29 BauGB handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 1994 a. a. O., juris Rn. 4), über die S. Straße hinweg auf das Flurstück Nr. XX/X erstreckt.

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb i. S. v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein auf Dauer angelegtes lebensfähiges Unternehmen in Bezug auf eine planmäßige und eigenverantwortliche Bodennutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Mai - 4 C 16.79 -, juris Rn. 16 und v. 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 -, juris Rn. 7).

    Dies gilt insbesondere bei Vorhaben, bei denen der Außenbereich erstmals für eine landwirtschaftliche Betätigung in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 a. a. O., juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Der Kläger lässt dabei außer Acht, dass entlang der S. Straße (Ecke S. Straße) auf der nordöstlichen Straßenseite Bebauung nur auf den Flurstücken Nr. XX, XX, XX/X und XX/X straßenbegleitend vorhanden ist und einer einseitig angebauten Straße - wie hier ab dem Flurstück XX/X - in der Regel trennende Wirkung im Hinblick auf die unbebaute Straßenseite zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 1988 - 4 B 19.88 -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 23. Dezember - 7 A 2500/21 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Das Verwaltungsgericht hat dabei aber auch in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung die konkreten Örtlichkeiten in die Beweiswürdigung einbezogen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 1988 a. a. O. und v. 10. März 1994 - 4 B 50.94 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche ist, je geringer der Kapitaleinsatz und - damit zusammenhängend - je geringer die Zahl der Tiere und Maschinen ist, um so stärkere Bedeutung kommt dem Indiz der Gewinnerzielung zu (BVerwG, Urt. v. 11. April 1986 - 4 C 67.82 -, juris Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Ein nicht privilegierter Tierunterstand beeinträchtigt damit regelmäßig die natürliche Eigenart der Landschaft, wenn diese von baulichen Anlagen nicht schon durchsetzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, juris Rn. 8 NdsOVG, Beschl. v. 22. August 2011 - 1 LA 4/11 - juris Rn. 16; Söfker, in Erst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O., Rn. 96).
  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Der Kläger hat weder einen entscheidungstragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Dazu gehören auch Tierhaltungen, die der individuellen Freizeitgestaltung dienen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 2004 - 4 B 58.04 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11

    Anforderungen an die Darlegung eines Betriebskonzepts für einen behaupteten

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Ein nicht privilegierter Tierunterstand beeinträchtigt damit regelmäßig die natürliche Eigenart der Landschaft, wenn diese von baulichen Anlagen nicht schon durchsetzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, juris Rn. 8 NdsOVG, Beschl. v. 22. August 2011 - 1 LA 4/11 - juris Rn. 16; Söfker, in Erst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O., Rn. 96).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82

    Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Aus der vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (- 4 C 56.82 -, juris Rn. 18) folgt nichts Anderes.
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 16.79

    Außenbereich - Erleichterte Nutzungsänderung - Tatsächliche Nutzung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb i. S. v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein auf Dauer angelegtes lebensfähiges Unternehmen in Bezug auf eine planmäßige und eigenverantwortliche Bodennutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Mai - 4 C 16.79 -, juris Rn. 16 und v. 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18

    Widerruf; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Überlassung

  • VG Saarlouis, 27.02.2013 - 5 K 769/11

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im

  • OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19

    Baueinstellungsverfügung; Dauerverwaltungsakt; Anfechtungsklage; Klagebegehren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 7 A 2500/21
  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 1 A 1147/17

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

  • OVG Sachsen, 18.09.2023 - 1 B 90/23

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Nutzungsuntersagung; Rücksichtnahmegebot;

    Dabei macht auch eine "Regelvermutung" für eine trennende Wirkung einseitig bebauter Straßen zwischen Innen- und Außenbereich die Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten nicht überflüssig (BVerwG, Beschl. v. 16. Februar - 4 B 19.88 - juris Leitsatz 1 und Rn. 2, 3; Senatsbeschl. v. 13. April 2023 - 1 A 518/22 -, juris Rn. 10).
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